Feuerwerksartikel der Kl. F 3 und F 4
Ist nach dem Pyrotechnikgesetz (PyroTG 2010) der Besitz und die Verwendung nur mit einer besonderen Bewilligung zulässig.
Sollten Sie so eine Bewilligung Besitzen, bieten wir Ihnen eine vielzahl an derartigen Produkten an.